Swissness
Schweizer Produkte geniessen weltweit einen hervorragenden Ruf und stehen für Zuverlässigkeit und hohe Qualität. Die «Swissness»-Gesetzgebung verstärkt den Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes und soll Missbrauch verhindern.
Die Schweizer Herkunftsangabe eines Lebensmittels ist gegeben, wenn die folgenden beiden Anforderungen erfüllt sind:
- mindestens 80% der in der Schweiz in ausreichender Menge verfügbaren Rohstoffe kommen aus der Schweiz (100% bei Milch und Milchprodukten);
- der wesentliche Verarbeitungsschritt erfolgt in der Schweiz.
Seit 2017 setzen wir in unseren eigenen Produktionsbetrieben die «Swissness»-Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel um.
TRADITION
SEIT 1877