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Swissness

Schweizer Produkte geniessen weltweit einen hervorragenden Ruf und stehen für Zuverlässigkeit und hohe Qualität. Die «Swissness»-Gesetzgebung verstärkt den Schutz der Bezeichnung «Schweiz» und des Schweizerkreuzes und soll Missbrauch verhindern.

Die Schweizer Herkunftsangabe eines Lebensmittels ist gegeben, wenn die folgenden beiden Anforderungen erfüllt sind:

  • mindestens 80% der in der Schweiz in ausreichender Menge verfügbaren Rohstoffe kommen aus der Schweiz (100% bei Milch und Milchprodukten);
  • der wesentliche Verarbeitungsschritt erfolgt in der Schweiz.

Seit 2017 setzen wir in unseren eigenen Produktionsbetrieben die «Swissness»-Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel um.